Ein Pflegeverhältnis kann auf unterschiedliche Weise beendet werden.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Jugendliche das 18.Lebensjahr vollendet hat.
Die Hilfe endet, wenn der junge Volljährige sich entsprechend von seinen Pflegeeltern/Pflegepersonen lösen kann.
Häufig sind Fähigkeiten des selbstständigen Lebens mit Beginn der Volljährigkeit noch nicht ausgereift, sodass noch Hilfen zur „Nachreifung“ nötig sind. Siehe dazu auch rechtliche Grundlagen.
In sehr seltenen Fällen kommt es zur vorzeitigen Beendigung des Pflegeverhältnisses ; z.B. wenn eine Überführung in ein anderes Hilfeangebot sinnvoll erscheint oder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie geplant ist.
Diese Prozesse gehören ebenfalls zum Beratungsumfang der Fachkraft des PKD.