Grundlegende Voraussetzung ist die persönliche Eignung. Das bedeutet:
Die Bewerber*innen sind bereit sich mit ihrer eigenen Biographie und den erlebten Erziehungsmustern auseinander zu setzten. Bewerber*innen sollten sich positiv zu einer offenen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Herkunftsfamilie, Vormund/Ergänzungspfleger, Jugendamt und Pflegekinderdienst) positionieren. Darüber hinaus sollten Bewerber*innen ihren Lebensunterhalt unabhängig vom Pflegegeld bestreiten können. Gern beraten wir Sie zu dieser Frage im persönlichem Gespräch.
Nein es gibt keine offizielle Altersgrenze. Dennoch sollte das Altersverhältnis Eltern-Kind biologisch möglich sein. Eine Ausnahme besteht für Bereitschaftspflegefamilien, da die Kinder hier nicht auf Dauer leben.
Auch Alleinerziehende können ein Pflegekind zu sich nehmen. Um eine gute und intensive Beziehung zum Kind aufzubauen, sollte die Pflegeperson gerade in der Anfangszeit eine feste Bezugsperson für das Kind sein und das Kind im häuslichen Rahmen betreuen.
Die Vermittlung eines Pflegekindes richtet sich immer am Bedarf des Kindes.
Ja, sehr gerne. Eigene Kinder sind kein Hindernisgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes. Zu beachten ist, dass der Altersunterschied der Kinder eine natürliche Geschwisterkonstellation nahekommt. Ideal ist ein Altersunterschied von ca. 3 Jahren. Das Pflegekind sollte das jüngste Kind in der Familie sein.
Für Pflegeeltern gelten die gleichen Bestimmungen wie für leibliche Eltern. Es besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Ja, für die Leistungen erhält die Pflegefamilie das sog. Pflegegeld. Es setzt sich zusammen aus Erstattungen für materielle Aufwendungen und einen Erziehungsanteil. Dieses Geld ist i.d.R. steuerfrei. Weiterhin besteht Anspruch auf Kindergeld.
Neben der Gewinnung und Vorbereitung von Pflegefamilie ist der SkF insbesondere für die Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie und anschließend für die Begleitung und Beratung zuständig. Sie erarbeiten gemeinsam mit den Pflegefamilien Lösungen für anstehende Fragen und Probleme. Die Mitarbeiterinnen des SkF stehen mit den Pflegefamilien im regelmäßigen Austausch (telefonisch/Hausbesuche).
Als Pflegeeltern haben Sie die sogenannte Alltagssorge. Vereinfacht gesagt, können sie die Dinge des alltäglichen Lebens entscheiden.
Das sind Entscheidungen wie z.B. die Wahl der Kleidung, Haarschnitt, welchen Arzt das Kind aufsucht, was gegessen wird und vieles mehr.
Wesentliche Entscheidungen bedürfen der Zustimmungspflicht durch den Vormund /leibliche Eltern (Wahl des Kindergartens/der Schule, Auslandsreisen, gesundheitliche Eingriffe, Piercing u.ähn.).
Sie werden jedoch an der Entscheidung beteiligt.
Kinder und Jugendliche habennach § 1684 BGB grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit ihren Herkunftseltern.Für dieselässt sich ebenfalls ein Recht, aber auch eine Pflicht auf Umgang mit dem Kind oder Jugendlichen ableiten. Maßstab ist stets das Kindeswohl, welches durch die Umgangskontakte nicht beeinträchtigt sein darf. Deshalb wird der Umgangskontakt sehr individuell für jedes Kind festgelegt. Umgangskontakte werden in der Regel durch den PKD begleitet und finden an neutralen Orten statt (z.B. Räumlichkeiten des SkF). Manche Kinder haben ebenfalls Kontakt zu Geschwistern, Großeltern oder anderen Familienmitgliedern.
Sie haben noch weitere Fragen?
Sie interessieren sich dafür, Pflegefamilie zu werden? Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Sozialdienst katholischer Frauen Warburg e.V.
Pflegekinderdienst
Warburg: 05641-747828-5
Brakel: 05272-35520-3