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Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann – und keine Vollmacht oder andere Hilfen ausreichen.

Grundsatz: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“

Das Amtsgericht legt genau fest, in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist und bestimmt damit den Wirkungsbereich der Betreuung. Beispiele hierfür sind:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten

Wünsche und Rechte der betroffenen Person

Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt. Gegen ihren Willen darf eine Betreuung nur dann eingerichtet werden, wenn die freie Willensbildung erheblich eingeschränkt ist. Das gilt auch bei der Auswahl der betreuenden Person.

Wichtig zu wissen: Die Einrichtung einer Betreuung schränkt grundlegende Rechte nicht ein. Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Ehefähigkeit und Wahlrecht bleiben unberührt.


Link Weiterlesen: Unterstützung für Ehrenamtliche & Bevollmächtigte

Gesetzliche Betreuung

Telefon: 05641 747828-3

 

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