Die rechtliche Betreuung umfasst die gesetzliche Vertretung und Unterstützung für einen volljährigen Menschen, der nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln. Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet, und der Betreuer erhält über seine Bestellung eine Urkunde, die als Ausweis für die Vertretung des Betreuten gilt.
Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, den betreuten Personen ein selbstbestimmtes Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu ermöglichen und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr sicherzustellen. Ein Eingriff in ihre persönlichen Rechte soll dabei möglichst gering gehalten werden.