Wie kann ich für den Betreuungsfall vorsorgen?
Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann durch einen Unfall, durch eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.
Wenn Sie in dieser Situation eine Betreuerbestellung vermeiden möchten, müssen Sie frühzeitig einer Vertrauensperson eine umfassende Vorsorgevollmacht www.caritas.de/onlineberatung/rechtliche-betreuung über alle Lebensbereiche erteilen.
Patientenverfügung
Eine besondere Form der Vorsorge, die nur den medizinischen Bereich umfasst, ist die Patientenverfügung www.caritas.de/onlineberatung/rechtliche-betreuung . In ihr können Sie festlegen, welche Behandlungen im Krankheitsfall erfolgen oder unterlassen werden sollen.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass Sie keine Vertrauensperson haben, können Sie mit Hilfe der Betreuungsverfügung www.caritas.de/onlineberatung/rechtliche-betreuung Einfluss auf die durch ein Gericht angeordnete Betreuung nehmen.
In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer gegebenenfalls Ihr Betreuer werden soll oder wer nicht. Außerdem können Sie regeln, was der Betreuer in der Betreuungsführung z. B. bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung beachten soll.
Allgemein wird eine Kombination aller drei Verfügungsarten empfohlen.
Beratung
Lassen Sie sich vor Erteilung einer vorsorglichen Verfügung auf jeden Fall fachkundig beraten.
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine können Ihnen am besten allgemeine Informationen geben, sowie psychosoziale Aspekte besprechen, während Rechtsanwälte und Notare die Ansprechpartner für rechtliche Fragen bzw. das Abfassen einer beurkundeten Verfügung sind. Die Konsequenzen einer Patientenverfügung sollten Sie mit einem Arzt Ihres Vertrauens erörtern.
Weitere Informationen und eine Anleitung, wie Sie das Thema der vorsorglichen Verfügungen angehen können, finden Sie z.B. auf den Internetseiten des Landesjustizministerium www.justiz.nrw.de und des Bundesjustizministerium www.bmj.de